Autorenlesefonds

Antragsberechtigt sind neben den öffentlichen Bibliotheken die öffentlichen Schulen sowie Privatschulen und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken sowie die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek (ZLB).

Gefördert werden Autor*innenlesungen mit einer Dauer von mindestens 45 Minuten, bei denen professionelle Berliner Autor*innen lesen, die bereits Arbeiten in Verlagen veröffentlicht haben. Die Anzahl der förderfähigen Lesungen je Autor*in ist auf maximal 6 beschränkt, je Antragsteller*in auf maximal 12.

Anträge können ab dem 1. Januar des Förderjahres gestellt werden. Die Bewilligung ist abhängig von der Erfüllung der Fördervoraussetzungen und erfolgt nach Eingang der vollständig eingegangenen Anträge und fachlicher Prüfung.
Antragsformulare für das Förderjahr werden in der Regel Mitte Dezember veröffentlicht und sind unter folgendem Link abrufbar: www.berlin.de/stadtbibliothek-friedrichshain-kreuzberg