Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. für Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur, Diversity und Klima
Amt für Weiterbildung und Kultur
Fachbereich Kultur und Geschichte
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt https://kultur-friedrichshain-kreuzberg.de/
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 27.09.2023 erstellt.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist eingeschränkt barrierefrei. Es werden bisher nur eingeschränkt die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt. Wir arbeiten aber daran, diese zu erfüllen.
Welche Bereiche sind barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind bisher barrierearm:
Der Text zum Profil des Fachbereiches liegt in Leichter Sprache vor.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Leitung des Fachbereich Kultur und Geschichte
Stéphane Bauer (er/ihm)
Mariannenplatz 2, 10997 Berlin
Tel. 030 / 902 98-1455
Fax 030 / 902 98-1453
bauer[at]kulturamtfk.de
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit