Autorenlesefonds

Hinweis: Für 2024 sind bereits alle Fördermittel vergeben.

Für Lesungen in den Bibliotheken und Schulen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stellt die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten – 21.600 € zur Verfügung. Damit können im laufenden Jahr bis zu 48 Lesungen zu je 450 € Honorar gefördert werden. Anträge können ab dem 1. Januar des jeweiligen Jahres gestellt werden. Ein Anspruch der Antragsteller*innen auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligung ist abhängig von der Erfüllung der Fördervoraussetzungen und erfolgt nach Eingang der vollständig eingegangenen Anträge und fachlicher Prüfung.

Antragsberechtigt sind neben den öffentlichen Bibliotheken die öffentlichen Schulen sowie Privatschulen und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken sowie die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek (ZLB).

Gefördert werden Veranstaltungen mit einer Dauer von mindestens 45 Minuten oder Veranstaltungsreihen, bei denen professionelle Berliner Autor*innen und Buchillustrator*innen lesen, die bereits Arbeiten in Verlagen veröffentlicht haben. Die Anzahl der förderfähigen Lesungen je Autor*in, bzw. Buchillustrator*in ist auf maximal 6 beschränkt, je Antragsteller*in auf maximal 12.

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