Autorenlesefonds

Für Lesungen in den Bibliotheken und Schulen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stellt die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten – Mittel zur Verfügung. Damit können im laufenden Jahr Lesungen zu je 450 € Honorar gefördert werden.

Die Bewilligung ist abhängig von der Erfüllung der Fördervoraussetzungen und erfolgt nach Eingang der vollständig eingegangenen Anträge und fachlicher Prüfung. Sie können bereits Anträge für das Förderjahr 2025 stellen. Bisher stehen keine Mittel zur Verfügung, daher können noch keine Förderungen vergeben werden. Prinzipiell besteht kein Anspruch der Antragsteller*innen auf Gewährung einer Zuwendung.

Antragsberechtigt sind neben den öffentlichen Bibliotheken die öffentlichen Schulen sowie Privatschulen und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken sowie die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek (ZLB).

Gefördert werden Veranstaltungen mit einer Dauer von mindestens 45 Minuten oder Veranstaltungsreihen, bei denen professionelle Berliner Autor*innen und Buchillustrator*innen lesen, die bereits Arbeiten in Verlagen veröffentlicht haben. Die Anzahl der förderfähigen Lesungen je Autor*in, bzw. Buchillustrator*in ist auf maximal 6 beschränkt, je Antragsteller*in auf maximal 12.

Kontakt

Laura Voigt (sie/ihr)
Marchlewskistr. 6, 10243 Berlin
Tel. (030) 293 479 415
kulturellebildung[at]kulturamtfk.de

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