Berliner Autor*innenlesefonds

Mit dem Berliner Autor*innenlesefonds werden Autor*innenlesungen in Schulen und Bibliotheken gefördert. Antragsberechtigt sind neben den öffentlichen Bibliotheken öffentliche Schulen sowie Privatschulen und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken sowie die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek (ZLB).

Gefördert werden Veranstaltungen mit einer Dauer von mindestens 45 Minuten oder Veranstaltungsreihen, bei denen professionelle Berliner Autor*innen und Buchillustrator*innen lesen, die bereits Arbeiten in Verlagen veröffentlicht haben. Die Anzahl der förderfähigen Lesungen je Autor*in, bzw. Buchillustrator*in ist auf maximal 6 beschränkt, je Antragstellende auf maximal 12. Eine Lesung wird mit 500 Euro gefördert.

Die Bewilligung ist abhängig von der Erfüllung der Fördervoraussetzungen. Sie erfolgt nach Eingang der vollständig eingegangenen Anträge und fachlicher Prüfung, vorausgesetzt zur Verfügung gestellter Mittel.

Im Förderjahr 2026 stellt die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt 23.500 Euro für Autor*innenlesungen in Schulen und Bibliotheken zur Verfügung. Für Lesungen in Schulen können keine Anträge mehr entgegengenommen werden.

 

Bei Fragen oder zur Unterstützung bei der Antragstellung können Sie sich gern bei uns melden.

Kontakt

Laura Voigt (sie/ihr)
Marchlewskistr. 6, 10243 Berlin
Tel. (030) 293 479 415
kulturellebildung[at]kulturamtfk.de

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